GEW-Informationen zur Corona-Testwoche
Nachfolgend wird der Brief der Landesvorsitzenden Laura Pooth zur anstehenden Corona-Testwoche an den niedersächsischen Schulen zitiert:
Liebe*r Kolleg*in,
Email der GEW-Landesvorsitzenden Laura Pooth vom 18.03.2021
mein Eindruck ist, dass die Belastungsgrenze der Beschäftigten an den Schulen inzwischen nicht nur erreicht, sondern vielfach längst überschritten ist. Nachdem das Kultusministerium sehr umfangreiche Informationen in Sachen „Coronatest-Testwoche“ an die Schulen geschickt hatte, zeigen mir eure Rückmeldungen: So geht es nicht! Schon im Vorfeld hatte die GEW ihre Kritik an den Plänen deutlich gemacht und zwar öffentlich und im direkten Gespräch mit Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Der Minister änderte daraufhin einen Teil der Pläne und in seiner Pressemitteilung stand nun: Die ersten Testkits werden überhaupt erst Ende dieser Woche (18./19. März) ausgeliefert und auch zunächst nur in Südniedersachsen. Nur wenn die Lieferanten ihre Termine einhalten würden, käme es zu weiteren Auslieferungen.
Klar wurde dabei: Dem Appell der GEW, die Tests schon erheblich früher zu bestellen, war das Ministerium offensichtlich nicht nachgekommen. Insofern ist es nur folgerichtig, dass die Teilnahme nicht verpflichtend wird – was unserer Forderung entspricht und den Schulen ermöglicht, die Durchführung selber zu bewerten. Auch bei dem Verfahren für die Grundschulen, nämlich die Tests zu Hause durchführen zu lassen, hat der Minister unserer Position entsprochen – wobei wir weiter fordern werden, dass die Tests aller Schulformen entweder daheim oder in Testzentren bzw. durch mobile Testteams übernommen werden. So würden Infizierte die Schulen gar nicht erst betreten.
Keinerlei Zugeständnisse hat das Kultusministerium hinsichtlich des Verfahrens zu Lieferung, Durchführung und Dokumentation der Tests gemacht. Dieses „bürokratische Ungetüm“ belastet die Schulbeschäftigten immens. Viele von euch haben sich auch gefragt, was passiert, wenn ein Test nicht richtig durchgeführt wird, die Schüler*innen sich dabei verletzen und und und. Damit habe ich den Minister noch am Abend des 17. März konfrontiert und er hat mir versichert, dass die Schulbeschäftigten von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind. Das Ministerium werde dies den Schulen noch mitteilen. Viele von euch haben sich zudem die Frage gestellt, ob sie als Lehrkraft gegen mögliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Selbsttestungen der Schüler*innen remonstrieren können. In welchen Fällen dies möglich ist, das haben die Juristinnen der GEW-Rechtsschutzstelle nochmal für euch zusammengefasst. Ihr findet es unter diesem Link: „Gibt es eine Mitwirkungspflicht bei den Coronatests?“. Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Testwoche als freiwillig gilt. Laut Kultusminister solle in dieser Woche lediglich „ausprobiert“ werden, ob und wie das Selbsttesten funktionieren kann. Ich bin mit dem Minister so verblieben, dass ich die Probleme und Schwierigkeiten, die in dieser Woche auftauchen, direkt an ihn herantragen werde. Von daher bitte ich dich um kurze Rückmeldungen dazu, die ich dann gebündelt an den Minister herantragen werde.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Laura Pooth
Landesvorsitzende